Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Vertragsgegenstand  

1.1
swinx erbringt Leistungen im Bereich des B2B Influencer Marketing. swinx bringt Kunden mit Influencer-Persönlichkeiten zusammen und konzeptioniert für den Kunden passende Influencer-Kampagnen. Dies erfolgt in Form von Videobeiträgen eines Podiumsgesprächs zwischen Influencer und Kunden, die mit der von swinx bereitgestellten swinx App erstellt werden.

1.2
Swinx erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.  

1.3
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen swinx und dem Kunden, ohne dass es einer weiteren gesonderten Vereinbarung bedarf.    

1.4
Die Influencer-Vorschläge im Rahmen des Angebots stehen unter dem Vorbehalt der Zusage des jeweiligen Influencers. Viele der angegebenen Influencer sind bereits aktiver Teil unseres Influencer-Netzwerks. Unser Ziel ist die bestmögliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Influencer auf Augenhöhe. Wir können jedoch nicht immer garantieren, dass Ihr "Wunsch-Influencer" für eine Kooperation verfügbar ist. Falls es zu Ausfällen kommt, werden wir schnellstmöglich für "Ersatz auf Augenhöhe" sorgen.

 

2. Zustandekommen des Vertrags  

2.1
Der Kunde erhält von swinx ein Angebot sowie einen Terminvorschlag für einen Kick-Off-Termin. Der verbindliche Vertrag zwischen dem Kunden und swinx auf Basis dieses Angebots kommt durch die Teilnahme des Kunden am Kick-Off-Termin zustande, ohne dass es einer weiteren Bestätigung durch den Kunden oder swinx bedarf. Hierauf wird im Angebot in hervorgehobener Form hingewiesen.

2.2
Der Kunde erhält nach Teilnahme am Kick-Off-Termin eine Bestätigung des erfolgten Vertragsschlusses per E-Mail.

 

3. Auftragsabwicklung  

3.1  
Mit Teilnahme am Kick-Off-Termin beginnt swinx mit der Konzeption und Umsetzung des Auftrags.  

3.2  
Für die fristgerechte Erfüllung der Leistungen ist es erforderlich, dass der Kunde ihm obliegende Mitwirkungshandlungen erbringt und die erforderlichen Informationen und Kurzvideos zeitnah, innerhalb der besprochenen Frist, zur Verfügung stellt. Sollte der Kunde seine Frist für die Mitwirkung nicht einhalten, verlängert sich die Kampagne automatisch um einen weiteren Kampagnenmonat. Hierbei fallen Zusatzkosten für den entsprechenden Monat an.

3.3  
Swinx wird dem Kunden den Videobeitrag nach Fertigstellung in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Videobeitrags unverzüglich erklären. Der Videobeitrag gilt als abgenommen, wenn der Kunde den Beitrag verwendet oder nicht innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach dessen Übermittlung die Abnahme erklärt und swinx den Auftraggeber zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das Projektergebnis schlüssig und begründet beanstandet hat.  

3.4.
Die Auswahl des Influencers erfolgt aus einem Portfolio von Influencer-Persönlichkeiten, über das swinx verfügt. Bei den im Angebot aufgelisteten Influencer handelt es sich um Vorschläge, nicht um zur Teilnahme verpflichtete Influencer. Sobald die Jobfreigabe durch Bestätigung des Angebots erteilt wurde, wird die Bereitschaft zur Teilnahme der aufgelisteten Influencer überprüft. Viele von ihnen sind bereits Teil des swinx Influencernetzwerkes und haben schon mehrere Kampagnen mit swinx durchgeführt. Swinx kann jedoch nicht immer garantieren, dass der „Wunsch-Influencer“ des Kunden für eine Kooperation verfügbar ist. Falls es zu Absagen kommt, kann swinx daher einen alternativen Influencer bestimmen. Ein Rücktritt vom Vertrag auf Grundlage der Nicht-Teilnahme des Wunsch-Influencers ist nicht möglich.

3.5
Im Falle berechtigter Beanstandungen des Arbeitsergebnisses durch den Kunden ist swinx innerhalb angemessener Nachfrist zur Nachbesserung berechtigt.    

3.6
Dem Kunden ist es untersagt, einen Influencer, den swinx ihm für eine LinkedIn-Kooperation vorgeschlagen hat, eigenständig zu kontaktieren und für eine Kooperation (z.B. LinkedIn, Podcast etc.) zu aktivieren- sprich: swinx zu umgehen. Wird diese Vorgabe vom Kunden missachtet, handelt es sich um eine Vertragsstrafe.

3.7
In einem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und swinx sind zehn Zeitstunden Direktkontakt mit swinx inklusive. Wird diese zeitliche Einschränkung überschritten, behält sich swinx das Recht vor, jede zusätzliche Zeitstunde mit einem Betrag von 150 Euro zu berechnen.

3.8
swinx ist bestrebt, die besten Influencer für seine Auftraggeber zu matchen. Kommt es jedoch vor, dass der Auftraggeber mehr als fünf Influencervorschläge ohne nachvollziehbaren Grund ablehnt, behält sich swinx vor, selbst einen Influencer nach bestem Wissen und Gewissen für den Auftraggeber auszuwählen.

3.9
Revisionen: Falls Sie sich für Video-Kooperationen mit Influencern entscheiden. übernehmen wir gerne ohne Zusatzkosten die Post Produktion Ihrer Influencer-Videos. Unsere fähigen Videoeditoren geben Ihrem Video den nötigen Feinschliff, damit es für LinkedIn kurzweilig und mitreißend ist. Pro Video stehen Ihnen zwei Revisionszyklen zu.

3.10
Brand Safety ist uns wichtig. Daher wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, den Influencer-Content vor Veröffentlichung zu sichten. Er hat Anspruch auf eine Neu-Erstellung des Contents (z.B. Video) durch den Influencer, wenn ein Brand Schaden durch diesen entstehen würde. Nicht triftige Gründe für eine Neu-Erstellung (z.B. "Influencer trägt eine hässliche Krawatte") führen nicht zur kostenfreien Neu-Erstellung des Contents. Hier hat der Kunde zwei Optionen:
1. Er trägt die Kosten für die Neu-Erstellung des Contents.
2. Er entscheidet sich gegen die Veröffentlichung und verliert den Anspruch auf diese Kooperation, ohne Zusatzkosten zu tragen.

3.11
Bei Buchung eines Retainermodells verpflichtet sich der Auftraggeber, Leistungen bei swinx aktiv abzurufen. Unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen bleibt der Auftraggeber zur Begleichung der vereinbarten Retainerkosten verpflichtet.

3.12
Jedes Influencer-Video enthält einen vorgeschalteten "Preclip". Preclips sind virale Kurzvideos, die thematisch zum Kundenthema passen und die Aufmerksamkeit der Zuschauer initial fesseln. Swinx schlägt jedem Kunden bis zu sechs individuell recherchierte, thematisch passende Preclips vor. Sollte der Kunde aus einem für swinx nicht nachvollziehbaren Grund alle sechs Preclips ablehnen, so steht es swinx frei, selbstständig einen Preclip nach bestem Wissen und Gewissen zu wählen, um die Kampagne fristgerecht voranzutreiben. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund unpassender Preclips ist nicht möglich.

3.13
Der Kunde verpflichtet sich, bei Urlaub oder sonstigem Ausfall der das Projekt betreuenden Person, einen alternativen Ansprechpartner bereitzuhalten, an den sich swinx wenden kann, um die Arbeit für swinx nicht aufzuhalten. Außerdem ist swinx bei Urlaub oder sonstigem Ausfall der das Projekt betreuenden Person, zu informieren, damit swinx zu jeder Zeit über den Ansprechpartner des Kunden informiert ist.

4. Vergütung  

4.1  
swinx wird dem Kunden nach zu Beginn der Leistungserbringung, welche mit dem Kick-Off-Termin beginnt, die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag wird fällig mit Beendigung des Kick-Off-Termins. Die Vergütung ist ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen.

4.2
Die monatlichen Rechnungen müssen fristgerecht (zwei Wochen Zahlungsfrist) beglichen werden, selbst wenn sich die Veröffentlichungen der Influencerbeiträge verzögern. Die Rechnungsbegleichung ist unabhängig von der Performance der Influencer-Beiträge auf LinkedIn zu leisten.

4.3
Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Videobeitrag vom Kunden tatsächlich verwendet wird. Technische und/oder gestalterische Vorschläge des Kunden haben keinen Einfluss auf die geschuldete Vergütung.    

4.4
Erbringt der Kunde ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht, behält swinx unter den Voraussetzungen von Ziff. 3.2. den Anspruch auf die geschuldete Vergütung in voller Höhe.  

4.5
Event-Promo Kampagne:
Im Falle einer Absage des Events erhält swinx die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen schuldet der Kunde eine Vergütung wie folgt:

– bei Event-Ausfall ab 90 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der vereinbarten Vergütung,
– bei Event-Ausfall ab 60 Tage vor Veranstaltungstermin: 80 % der vereinbarten Vergütung,
– bei Event-Ausfall ab 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung.

 4.6
Event-Promo-Kampagne: Swinx kann bis zwei Tage vor Eventstart Speaker oder Gäste stellen.

5. Einräumung von Nutzungsrechten  

5.1
Soweit an den von swinx erbrachten Leistungen Urheberrechte bestehen, räumt swinx dem Kunden mit vollständiger Leistung der Vergütung ein räumlich und zeitlich unbegrenztes einfaches Nutzungsrecht an der urheberrechtlich geschützten Leistung ein. Dies gilt auch, soweit swinx urheberrechtlich geschützte Leistungen Dritter (Fremdleistungen) verwendet. Swinx stellt insofern sicher, dass es über die erforderlichen übertragbaren Nutzungsrechte verfügt. Ohne ausdrückliche Zustimmung von swinx  ist der Kunde zur Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte und/oder zur Vergabe von Unterlizenzen nicht berechtigt.  

5.2
Soweit an den von swinx erbrachten Leistungen Urheberrechte bestehen, sind  Bearbeitungen und/oder Veränderungen des erstellten Arbeitsergebnisses nur mit Zustimmung von swinx zulässig.  

5.3
Soweit an dem Videobeitrag Urheberrechte des Kunden entstehen, räumt dieser swinx an den gefertigten Film- und/oder Tonaufnahmen die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte für die Erstellung von Videobeiträgen zum Zwecke des B2B Influencer Marketings ein, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Archivierung mittels jeder Übertragungs-, Vervielfältigungs- und Speichertechnik sowie die im Zusammenhang mit der Mitwirkung etwaig entstandenen urheberrechtlichen Leistungsschutzrechte.

5.4
Der Kunde gestattet swinx, das aufgenommene Videomaterial unter Wahrung seiner/ihrer (Urheber-) Persönlichkeitsrechte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu synchronisieren oder in andere Werkformen zu übertragen.

5.5
Swinx behält sich das Recht vor, Videobeiträge des Kunden für die Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere diese als Referenz über die eigene Webseite und Social-Media-Präsenzen öffentlich zugänglich zu machen sowie den Kunden als Referenzauftraggeber zu nennen.  

 

6. Gewährleistung und Haftung  

6.1
Swinx übernimmt keine Haftung für den Inhalt und/oder die rechtlich zulässige Verwendung des Videobeitrags durch den Kunden oder den Influencer, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeits- und/oder Wettbewerbsrechts. Es wird darauf hingewiesen, dass der Videobeitrag als „Anzeige“ oder durchsonstige geeignete Hinweise als kommerzieller Content gekennzeichnet werden muss.

6.2
Im Übrigen haftet swinx für Personenschäden unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet swinx nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweckgefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von swinx oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von swinx auf solche typischen Schäden begrenzt, die für swinx zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe der aus dem Vertragsverhältnis dem Auftraggeber geschuldeten Vergütung. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

6.3
Eine Übertragung von Leistungsansprüchen (z.B. Influencer-Beiträge) auf andere Parteien (Geschäftspartner, andere Unternehmen) sind nicht gestattet und können nur vom Vertragspartner selbst in Anspruch genommen werden.

6.4
In Sonderfällen kann swinx dem Kunden vorab ein Opt-Out Recht gewähren, wodurch sich die Vertragslaufzeit auf eine vereinbarte Dauer verkürzt (Bsp: Opt-Out nach vier Monaten bei sechs Monaten Vertragslaufzeit). Will der Kunde von seinem Opt-Out Recht Gebrauch machen, so muss er swinx bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Opt-Out Frist schriftlich (per Mail) auf die Inanspruchnahme des Opt-Outs hinweisen (Bsp: Vertragsschluss am 14. März 2021. Der Opt-Out nach vier Monaten muss dann schriftlich bis spätestens 07. Juli 2021 gewählt werden). Um Missverständnisse und unklare Aussagen zu zu vermeiden, muss hierbei vom Kunden der Begriff "Opt-Out" verwendet werden. Ansonsten läuft der Vertrag für die vereinbarte Länge.

7. Schlussbestimmungen  

7.1
Auf das Vertragsverhältnis zwischen swinx und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.    

7.2.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der geschäftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage dieser AGB ist der Sitz von swinx. Swinx bleibt berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

7.3
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Erweisen sich einzelne Regelungen als unwirksam oder ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, welche die Vertragspartner nicht vorhergesehen haben, so verpflichten sich die Vertragspartner diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen beziehungsweise zu ersetzen.